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Allgemeine Geschäftsbedingungen der ipCONN GmbH

Kaiserstr. 10b (Halle 31), 49809 Lingen (Ems)

 

1. Beteiligte
2. Geltungsbereich
3. Vertragsschluss
4. Web-Hosting
5. Domainregistrierung
6. Inhalte von Web-Seiten / Web-Design
7. Online-Werbekampagnen
8. Beratung / Schulungen
9. Softwareüberlassung / Lizenzbedingungen
10. Verfügbarkeit von Internetdiensten
11. Lieferungs – und Leistungspflichten ipCONN
12. Allg. Vertrags- u. Mitwirkungspflichten d. Kunden
13. Wartungsleistungen
14. Zahlungsbedingungen
15. Herstellergarantien
16. Gewährleistung
17. Haftung und Haftungsbeschränkung
18. Eigentumsvorbehalt
19. Gefahrübergang
20. Datenschutz
21. Vertragsdauer
22. Schriftsform u. salvatorische Klausel
23. Schlussbestimmungen / Gerichtsstand

 


 

1. Beteiligte

 

1.1. Kunde ist der Vertragspartner, der mit der ipCONN GmbH, im folgenden ipCONN, einen Vertrag abschließt.

 

1.2. Der Kunde ist berechtigt, die IT-Dienstleistungen von ipCONN auch seinen Angestellten und ständig beschäftigten Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen (unter der Voraussetzung, dass er diese ordnungsgemäß in die Bedingungen einweist). Der Kunde haftet jedoch auch in diesem Fall verantwortlich für alle aus dieser Benutzung entstehenden Kosten und sonstigen Ansprüche gegenüber ipCONN.

 

1.3. ipCONN kann sich zum Betrieb der angebotenen IT-Dienstleistungen Dritter bedienen, die jedoch nicht Vertragspartner des Kunden sind oder werden.

 

2. Geltungsbereich

 

2.1. Diese Bedingungen gelten zwischen ipCONN und ihrem Vertragspartner (Kunde) auch für alle Nachträge und zukünftigen Aufträge sowie sonstigen Dienstleistungen und den Kauf von Software und Hardware, soweit nicht im Einzelfall abweichende Regelungen schriftlich getroffen worden sind.

 

2.2. ipCONN ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit Zustimmung des Kunden abzuändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Kunden in auf Dauer angelegten Vertragsverhältnissen werden über Änderungen der AGB hingewiesen und um deren Einverständnis gebeten. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, soweit der Kunden nicht innerhalb von 4 Wochen ab Mitteilung der geplanten Änderung dieser widerspricht. Die aktuellen AGB sind jederzeit unter www.ipconn.de einsehbar.

 

2.3. Ergänzend zu diesen AGB gelten die bei Vertragsabschluss ausgehändigten Lizenzbedingungen der Hersteller und produkt- bzw. leistungsspezifische besondere Bedingungen von ipCONN.

 

2.4. Die unterschiedlichen Top-Level Domains (Domainkürzel) werden von unterschiedlichen Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen hat eigene Bedingungen zur Verwaltung und Registrierung von Domains. Dazu zählen die jeweiligen Top-Level Domains, die Sub-Level Domains und die Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten. Soweit Domainnamen Gegenstand des Vertrages mit ipCONN sind, gelten zusätzlich die Vergabebedingungen der zuständigen Organisationen.

 

2.5. Den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. ipCONN schließt Verträge nur auf der Grundlage ihrer eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.

 

3. Vertragsschluss

 

3.1. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot, bei dessen Annahme ipCONN frei ist. ipCONN kann das Angebot nach ihrer Wahl innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) annehmen oder dadurch, dass dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellten Liefergegenstände geliefert oder die in Auftrag gegebenen Leistungen erbracht werden.

 

3.2. Angebote der ipCONN sind freibleibend und unverbindlich.

 

3.3. Die in Werbematerialien und Produktinformationen oder sonstigen Beschreibungen enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend. Sie werden nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Einbeziehung in den Vertrag Vertragsbestandteil und sind keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantien, es sei denn, ipCONN bestätigt die Eigenschaft ausdrücklich als zugesichert oder übernimmt ausdrücklich eine Garantie.

 

3.4. An Zeichnungen und sonstigen schriftlichen Unterlagen behält sich ipCONN das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten ohne schriftliche Einwilligung von ipCONN nicht zugänglich gemacht werden.

 

4. Web-Hosting

 

4.1. Gegenstand des Web-Hosting ist die Überlassung von Serverspeicherplatz in den Serveranlagen von ipCONN bzw. von ipCONN vorgehaltenen Serveranlagen Dritter.

 

4.2. Soweit nicht anders vereinbart, beinhalten die Hosting-Verträge ein Datentransfervolumen von einem Gigabyte pro Monat. Jeglicher darüber hinaus gehende Datentransfer ist vom Kunden gesondert und nach den jeweils aktuellen Preistabellen der ipCONN zu vergüten. Das genutzte Datentransfervolumen errechnet sich aus der Summe jeglichen Datentransfers, insbesondere Downloads, Uploads, E-Mail-Daten, Websites.

 

4.3. Soweit gesetzlich nicht eine längere Speicherdauer vorgeschrieben ist, werden auf dem Server des Kunden sogenannte Log-Files zur Erstellung von Statistiken für die letzten zwei Wochen für den Kunden gespeichert. Eine Auswertung der Log-Files erfolgt von ipCONN nur mit dem Zweck, dem Kunden zentral aufbereitete und verdichtete Statistiken gemäß Kundeninformation bereitzustellen. Eine darüber hinausgehende Nutzung durch ipCONN ist ausgeschlossen.

 

4.4. ipCONN haftet weder direkt noch indirekt für die Verfügbarkeit und die Funktionstauglichkeit öffentlicher oder privater Datenfernübertragungsnetze, insbesondere nicht für die Zugriffsmöglichkeit auf das Internet und auf dritte Rechnersysteme (Hosts) und von diesen angebotene Datenbanken.

 

4.5. ipCONN übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der verbreiteten Inhalte der vorgenannten Dienste und Systeme. Bei der Nutzung sind die national und international geltenden Gesetze und Vorschriften zu beachten. Für das Eindringen von Dritten (Hacker etc.) in das System des Kunden und/oder vom Kunden angemietete, geleaste oder zur Verfügung gestellte Systeme und etwaige dadurch entstehende Schäden haftet ipCONN nicht.

 

5. Domainregistrierung

 

5.1. ipCONN wird bei der Beschaffung und/oder Pflege von Domains nur als Vermittler bzw. technischer Dienstleister tätig. Auf die Domain-Vergabe hat ipCONN keinen Einfluss. ipCONN übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains diesem zugeteilt werden oder die Domains frei von Rechten Dritter sind. Die rechtliche Prüfung obliegt allein dem Kunden.

 

5.2. ipCONN erteilt per Telefon oder Internet grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain. Zwischen Auskunft und Anmeldung kann eine Vergabe an Dritte durch die DENIC (oder weitere Auskunfteien) erfolgen, ohne dass ipCONN darauf Einfluss nimmt oder davon in Kenntnis gesetzt wird.

 

5.3. Der Kunde garantiert mit Beantragung, dass die Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf einer unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain beruhen, stellt der Kunde ipCONN frei.

 

5.4. Der Kunde haftet alleinverantwortlich für alle von ihm selbst unter einer über ipCONN registrierten Domain verfügbar gemachten Inhalte. Von jeglichen Ansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die durch eigene Inhalte des Kunden verursacht worden sind, stellt der Kunde ipCONN frei.

 

5.5. Wünscht der Kunde oder Nutzungsberechtigte nach Vertragsende die Weiternutzung einer Domain über einen anderen Anbieter, so wird ipCONN alle notwendigen Maßnahmen einleiten und die Freigabe erteilen, sofern die vertragsgemäßen Entgelte bezahlt worden sind. Befindet sich der Kunde nach Vertragsende mit der Zahlung von Entgelten in Verzug, ist ipCONN berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht an den Domains des Kunden bis zum vollständigen Ausgleich aller Ansprüche geltend zu machen.

 

5.6. ipCONN ist berechtigt, jegliche Domains des Kunden nach Beendigung des Vertrages bei der jeweiligen Vergabestelle freizugeben. Hiernach erlöschen alle Rechte des Kunden aus der jeweiligen Domain-Registrierung.

 

6. Inhalte von Internet-Seiten / Web-Design

 

6.1. Der Kunde ist verpflichtet sich auf seiner Internet-Seite mit vollständigem Namen auszuweisen. Alle eingestellten Inhalte müssen unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift gekennzeichnet sein. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z. B. dann bestehen kann, wenn Teledienste oder Mediendienste auf den Internet-Seiten angeboten werden. Der Kunde stellt ipCONN von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

 

6.2. Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, durch eingeblendete Werbung sowie der Bezeichnung seiner E-Mail Adresse nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter, dies betrifft insbesondere Marken-, Namens-, Urheber- und Datenschutzrechte, verstoßen. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere keine extremen politischen, diskriminierenden, obszönen, rassistischen oder in sonstiger Weise gesetzwidrigen anzubieten oder anbieten zu lassen. Der Kunde darf seine Internet-Seiten nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt.

 

6.3. ipCONN ist nicht verpflichtet die Internet-Seiten des Kunden auf Rechtsverstöße zu prüfen. Erkennt ipCONN Rechtsverstöße oder Inhalte, die unzulässig sind, so können die Internet-Seiten, soweit dies zur Vermeidung weiterer Schäden notwendig erscheint, von ipCONN gesperrt werden. ipCONN wird in einem solchem Fall den Kunden umgehend von der Sperrung unterrichten.

 

6.4. Hat der Kunde ipCONN mit der Gestaltung seiner Internet-Seiten (Web-Design) beauftragt, werden die Seiten den Wünschen des Kunden entsprechend gestaltet. Aufbau und Gestaltung der Seiten werden in enger Abstimmung zwischen ipCONN und dem Kunden entwickelt. Vor der Programmierung der Seiten ist ipCONN berechtigt, vom Kunden eine verbindliche, schriftliche Freigabe des entwickelten Designs zu verlangen, soweit es den vertraglich zugrunde gelegeten Anforderungen entspricht und keine unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nachvollziehbaren Einwände erhoben werden.

 

6.5. Der Kunde stellt ipCONN alle Materialien, insbesondere Bild- und Textmaterial, deren Berücksichtigung er bei der Gestaltung seiner Internet-Seiten wünscht, in einer für die Umsetzung in die HTML-Programmierung geeigneten Form und Qualität zur Verfügung. Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte werden von ipCONN nicht auf etwaige Verletzung bestehender Rechtsvorschriften und/oder Rechte Dritter (insb. Urheber- u. Kennzeichenrechte) geprüft. Von jeglichen Ansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf Rechtsverstöße und/oder Verletzungen der Rechte Dritter durch die vom Kunden gelieferten Inhalte zurückzuführen sind, stellt der Kunde ipCONN frei.

 

6.6. Soweit ipCONN für den Kunden Inhalte erstellt, ist der Kunde berechtigt, diese Inhalte im Internet ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen. ipCONN räumt dem Kunden mit Zahlung der hierfür anfallenden Vergütung an den entsprechenden Werken ein dauerhaftes, einfaches Nutzungsrecht ein. Der Kunde ist verpflichtet, für jegliche weitere Verwendung der Arbeitsergebnisse von ipCONN, auch wenn diese nicht urheberrechtlichem Schutz unterliegen, die vorherige Zustimmung von ipCONN einzuholen sowie eine gesonderte Vergütung an ipCONN zu leisten. Dies gilt insbesondere für die Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte, sowie die Nutzung der Arbeitsergebnisse außerhalb des Internets, in Print- und sonstigen Medien.

 

7. Online-Werbe-Kampagnen

 

7.1. Auf Wunsch führt ipCONN eine Anmeldung der Internet-Seite des Kunden bei einer von ipCONN festgelegten Auswahl von Suchmaschinen durch. Diese Leistung erbringt ipCONN nach besten Möglichkeiten einer automatisierten Anmeldung, jedoch ohne Gewähr. Über die tatsächliche Aufnahme der Internet-Seite in die jeweiligen Suchmaschinen entscheidet allein der jeweilige Betreiber. Dem Kunden ist bekannt, dass die übertragenen Daten jedermann zugänglich sind.

 

7.2. Soweit der Kunde ipCONN mit der technischen Betreuung einer gezielten Online-Werbe-Kampagne (z.B. Google-Adwords) beauftragt, haftet ipCONN nicht für etwaige Rechtsverletzungen aus solchen Kampagnen, die für ipCONN nicht erkennbar waren. Soweit ipCONN eine Rechtsverletzung im Rahmen einer solchen Kampagne erkennbar ist, wird sie den Kunden umgehend hierauf aufmerksam machen. Eine Rechtsberatung kann ipCONN insoweit nicht leisten. Der Kunde ist für eine etwaig notwendig werdende rechtliche Prüfung und die Veranlassung rechtlich gebotener Maßnahmen selbst verantwortlich. ipCONN wird ihm jegliche hierfür notwendige Unterstützung gewähren. Der Kunde stellt ipCONN von jeglichen Ansprüchen Dritter aufgrund etwaiger Rechtsverletzung im Rahmen von Online-Werbe-Kampagnen frei.

 

8. Beratung / Schulung

 

8.1. Hardwarelieferungsverträge und Kaufverträge über Software, die von ipCONN weder erstellt noch miterstellt sind, beinhalten grundsätzlich keine Verpflichtung für ipCONN, den Anwender zu beraten, einzuarbeiten oder dafür Material zur Verfügung zu stellen oder die Ware zu installieren.

 

8.2. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Eignung der ausgewählten Liefergegenstände für die von ihm beabsichtigten Verwendungen und Anwendungen, es sei denn, zwischen ipCONN und dem Kunden ist ein ausdrücklicher und schriftlicher Vertrag über die Beratung des Kunden bei der Auswahl der Liefergegenstände geschlossen worden oder eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung über die Kompatibilität der Liefergegenstände mit Geräten oder Programmen des Kunden oder bestimmte Vernetzungsmöglichkeiten. Individuelle kundenspezifische Anpassungen oder sonstige spezielle Einsatzbedingungen sind gesondert zu vereinbaren. Ohne gesonderte Vereinbarung ist von ipCONN gelieferte Software nur auf den von ipCONN ausdrücklich benannten Geräten ablauffähig.

 

8.3. Sofern eine Schulung für ipCONN-Leistungen nicht ausdrücklich in der Vertragsurkunde vereinbart ist, ist ipCONN hierzu nicht verpflichtet.

 

8.4. Die Vereinbarung über die Durchführung von Schulungsleistungen erfolgt unter der Bedingung, dass die von ipCONN benannte Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Der Inhalt der Schulungsleistungen ergibt sich aus der jeweiligen Schulungsbeschreibung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf bestimmtes Schulungspersonal. Schulungsort und -zeitraum können aus wichtigem Grund von ipCONN geändert werden, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Der Kunde kann bis spätestens 2 Wochen vor Schulungsbeginn durch schriftliche Erklärung vom Vertrag über die Schulungsleistungen zurücktreten. Erklärt der Kunde den Rücktritt innerhalb von 2 Wochen bis zu einem Tag vor Schulungsbeginn schriftlich, so hat er die Hälfte der vereinbarten Vergütung zu entrichten. Erklärt der Kunde den Rücktritt später als einen Tag vor der Schulung oder nimmt er ohne Erklärung an der Schulung nicht teil, so hat er die vereinbarte Vergütung zu entrichten.

 

9. Softwareüberlassung / Lizenzbedingungen

 

9.1. ipCONN räumt dem Kunden das nicht übertragbare, nicht ausschließliche und zeitlich unbegrenzte Recht ein, vertragsgegenständliche Software innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in unveränderter Form für den bestimmungsgemäßen Zweck selbst zu nutzen.

 

9.2. Die erworbene Lizenz berechtigt den Kunden nur zur Nutzung des lizenzierten Produkts durch eine natürliche Person auf einem Endgerät (Client-Workstation oder PC). Der Kunde ist berechtigt, die Software auf anderen ihm gehörenden Geräten des gleichen Gerätetyps einzusetzen. In diesem Fall hat der Kunde die Software von der Festplatte des bisher verwendeten Geräts zu löschen. Die Software mit derselben Softwareseriennummer darf nur auf einer Zentraleinheit gespeichert werden. Für jede Nutzungserweiterung (z.B. Nutzung auf zusätzlichen Endgeräten oder von zusätzlichen Personen) ist von dem Kunden ein zusätzliches entsprechendes Nutzungsrecht zu erwerben. Diese Regelung gilt nicht für Lizenzen, die auf Server-Basis lizenziert werden und die dementsprechend nur auf einem Server zu installieren sind. Extranet-Lizenzierungen werden zusätzlich gesondert vertraglich geregelt.

 

9.3. Die dem Kunden übertragenen Lizenz- bzw. Nutzungsrechte berechtigen diesen, die Produkte innerhalb der eigenen internen Datenverarbeitung auf der autorisierten Plattform, d.h. die Server- und Kleinkomponenten und deren Betriebssysteme, die im Bestellformular aufgeführt sind, zu laden, zu übertragen und auf dieser ablaufen zu lassen und sie zu speichern. Die Nutzung kann auf einer anderen Anlage erfolgen, wenn und solange die vertraglich bestimmte Plattform in Folge von Störungen, Einbau und technischen Änderungen und Wartung nicht zur Verfügung steht; die Produkte zur Datensicherung, zu Archiv- oder Backup-Zwecken zu kopieren.

 

9.4. Die Benutzerdokumentation kann nach Wahl von ipCONN gedruckt oder elektronisch gespeichert geliefert werden.

 

9.5. Der Kunde hat für die Sicherung der Programme und Daten der installierten Software eigenverantwortlich Sorge zu tragen.

 

9.6. Die Rückübersetzung der Software in andere Codeformen (Dekompilierung) ist nur im Rahmen des § 69 e Urheberrechtsgesetz zulässig. Die in dieser gesetzlichen Bestimmung angesprochenen Handlungen dürfen nur dann Dritten übertragen werden, wenn ipCONN nach Ablauf einer angemessenen Überlegungsfrist nicht bereit ist, die gewünschte Herstellung der Interoperabilität gegen ein angemessenes Entgelt vorzunehmen.

 

9.7. Schutzrechts- oder sonstige Rechtsinhabervermerke auf den Datenträgern und der Nutzerdokumentation dürfen nicht entfernt werden.

 

9.8. Eine andere Nutzung der Software und der Benutzerdokumentation als vorstehend ist ausdrücklich nicht erlaubt, insbesondere eine Modifizierung oder Vervielfältigung ist nicht gestattet. Eine gedruckte Benutzerdokumentation darf in keinem Fall vervielfältigt werden. Wenn die Software auf von ipCONN gelieferten Geräten vorinstalliert ist, ist ipCONN bereit, auf Wunsch des Kunden diesem eine Softwarekopie zum Zwecke der Datensicherung auf einem externen Datenträger auf Kosten des Kunden zu liefern. Der Kunde hat dabei alphanumerische Kennungen, Marken und Urheberrechtsvermerke unverändert zu lassen und über den Verbleib des externen Datenträgers Aufzeichnungen zu führen, die ipCONN einsehen kann. Der Kunde darf die gelieferten Produkte nicht zum Zwecke des Verkaufs von Service-Leistungen und Training einsetzen.

 

9.9. Alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte bleiben ausschließlich ipCONN bzw. dem Hersteller vorbehalten, soweit sie nicht ausdrücklich aufgrund der übertragenen Nutzungsrechte dem Kunden übertragen wurden.
Schutzrechts- oder sonstige Rechtsinhabervermerke auf den Datenträgern und der Benutzerdokumentation dürfen nicht entfernt werden. Das Eigentum an der Benutzerdokumentation nebst Begleitmaterialien verbleibt bei ipCONN bzw. dem Hersteller.

 

9.10. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart wird dem Kunden nicht das Recht eingeräumt, den Namen ipCONN bzw. eingetragene Marken der ipCONN zu gebrauchen.

 

9.11. Werden dem Kunden in den die Software betreffenden Lizenzbedingungen des Herstellers weitergehende Nutzungsrechte eingeräumt oder Nutzungsbeschränkungen auferlegt als in den vorstehenden Bedingungen der ipCONN, so gelten die Nutzungsrechtsregelungen des Herstellers vorrangig.

 

9.12. Verstößt der Kunde gegen eine Bestimmung unter dieser Ziffer 9, so kann ipCONN das dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht nach erfolgloser angemessener Nachfristsetzung mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, ohne dass die Lizenzgebühr zurück zu erstatten ist.

 

10. Verfügbarkeit von Internet-Diensten

 

10.1. ipCONN gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 98,9% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen Wartungs- oder Installationsarbeiten ausgeführt werden. Ausgenommen sind ebenfalls technische oder sonstige Probleme, die nicht im Einflussbereich von ipCONN liegen, zum Beispiel höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.. ipCONN kann den Zugang zu Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung von Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern. Technisch bedingt kann es in Stoßzeiten eventuell zu “Warte-Situationen“ kommen. Ansprüche hieraus, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.

 

10.2. ipCONN behält sich das Recht vor, bei Wartungs- und Installationsarbeiten den Server kurzfristig vom Internet zu trennen. Soweit keine technische Notwendigkeit besteht, ist ipCONN bemüht, die Server außerhalb der üblichen Geschäftszeiten vom Internet zu trennen.

 

10.3. Der Kunde hat, sofern nicht gesondert beauftragt, keinen Anspruch auf eine eigene, feste IP-Adresse, einen eigenen physischen Server für seine Inhalte noch eine ihm zugeordnete fKunde hat, sofern nicht gesondert beauftragt, keinen Anspruch auf eine eigene, feste IP-Adresseeste Bandbreite. Der Betrieb erfolgt auf leistungsfähigen Zentralrechnern mit einer IP-Adresse und einer für den gesamten Server zugeordneten Bandbreite. Hierdurch können eventuell Schwankungen bei der tatsächlichen Bandbreite auftreten.

 

11. Lieferungs- und Leistungspflichten ipCONN

 

11.1. ipCONN bietet u.a. Unternehmen die Möglichkeit, Informationen über Ihre Produkte, Dienstleistungen und Tätigkeiten über das Internet weltweit zu präsentieren und u.a. die Nutzung von Telekommunikationsdiensten an. Des weiteren erstellt und vertreibt ipCONN IT-Leistungen und behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern oder zu verringern und Verbesserungen vorzunehmen.

 

11.2. Teillieferungen und -leistungen sowie deren Berechnung sind zulässig, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar.

 

11.3. Soweit der Kunde Unternehmer i.S.d. des § 14 BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, sind etwaige Lieferungs- und Leistungszeiten unverbindlich, es sei denn, die Leistungszeiten sind zwischen den Parteien schriftlich verbindlich vereinbart worden. Der kaufmännische Kunde kann 4 Wochen nach schuldhaftem Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist ipCONN schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern.

 

11.4. Die Einhaltung von vereinbarten Lieferfristen durch ipCONN setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Lieferfristen sind eingehalten, wenn der Liefergegenstand innerhalb der Frist zum Versand kommt. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder andere Betriebsstörungen bei ipCONN oder deren Lieferanten, die von ipCONN nicht zu vertreten sind, verändern die vereinbarten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. ipCONN wird den Kunden umgehend von solchen Ereignissen in Kenntnis setzen.

 

11.5. Ist ipCONN aufgrund einfacher Fahrlässigkeit in Verzug, so hat der Kunde, wenn er Kaufmann ist, keinen Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens. Eine etwaige Verzugsentschädigung insbesondere in den Fällen, in denen der Kunde kein Kaufmann ist oder ipCONN grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, ist auf 10 % des Preises bzw. der Vergütung des Lieferungsteils, der wegen des Verzugs nicht genutzt werden kann, beschränkt, wenn der Kunde nachweist, dass ihm ein Schaden entstanden ist.

 

11.6. Nach erfolglosem Ablauf der vom Kunden gesetzten Nachfrist ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag insoweit zurückzutreten, als sich ipCONN im Verzug befindet. Statt des Rücktritts kann der Kunde Schadensersatz gemäß Ziffer 16 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen. Der Anspruch auf Lieferung bzw. Leistung ist in diesem Fall ausgeschlossen.

 

12. Allgemeine Vertrags- und Mitwirkungspflichten des Kunden

 

12.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste von ipCONN sachgerecht zu nutzen und die notwendige Sorgfaltspflicht wahrzunehmen um bei ipCONN keine Mehrkosten entstehen zu lassen.

 

12.2. Texte und Graphiken und sonstige Inhalte, die für den Kunden publiziert werden sollen, dürfen keine extremen politischen, diskriminierenden, obszönen, rassistischen oder in sonstiger Weise gesetzwidrigen Inhalte aufweisen.

 

12.3. Alle vorbereitenden Maßnahmen zur Installation eines Computersystems wie z.B. Kabelverlegung und Setzen von Steckdosen führt der Kunde auf seine Kosten und Verantwortung durch. Mehraufwendungen von ipCONN durch fehlerhafte oder unzureichende Vorbereitungsmaßnahmen hat der Kunde zu tragen. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig, so verlängert sich eine für ipCONN bestehende Lieferfrist gemäß neu zu treffender Vereinbarungen. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so ist ipCONN berechtigt, eine Nachfrist von 14 Tagen zur Erbringung der Mitwirkungsleistung zu setzen und nach Ablauf dieser Frist die Mitwirkung des Kunden abzulehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

 

12.4. Soweit nicht anders vereinbart, legt der Kunde ein Pflichtenheft vor und erteilt die Organisationsfreigabe; außerdem versorgt der Kunde ipCONN mit allen Informationen, die zur Erbringung der Leistung durch ipCONN erforderlich sind.

 

12.5. Der Kunde richtet die Arbeitsumgebung des Liefergegenstandes nach den Vorgaben von ipCONN und den Herstellervorgaben her.

 

12.6. Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen für den Fall zu treffen, dass der Liefergegenstand nicht vertragsgemäß arbeitet oder Leistungen nicht vertragsgemäß ausgeführt werden und zwar insbesondere durch Ausweichverfahren, Datensicherungen, fortlaufende Überprüfung der Ergebnisse, Störungsdiagnose und detaillierte Beschreibung des Störungsbildes. Die Daten müssen auf maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

 

12.7. Für die im Betrieb des Kunden durchzuführenden Arbeiten stellt der Kunde ipCONN Lagerraum, Daten- und Telekommunikationseinrichtungen und das aus Gründen des Unfallschutzes erforderliche Personal unentgeltlich zur Verfügung. Leitungskosten gehen zu Lasten des Kunden.

 

12.8. Der Kunde wirkt bei der Spezifikation von Leistungen und bei Tests mit.

 

12.9. Der Kunde ermöglicht ipCONN Zugang zum Liefergegenstand mittels Datenfernübertragung.

 

12.10. Der Kunde ist verpflichtet, zusammen mit den Liefergegenständen nur Zubehör und Betriebsmittel zu verwenden, die den Spezifikationen des Herstellers des Liefergegenstandes entsprechen.

 

12.11. Der Kunde hat eingehende Nachrichten seiner E-Mail Postfächer in regelmäßigen Abständen zu prüfen. ipCONN behält sich das Recht vor, persönliche Nachrichten an den Kunden zurückzusenden, falls die Kapazitätsgrenzen des Kunden überschritten werden.

 

12.12. Alle dem Kunden zur Verfügung gestellten Zugangsdaten hat der Kunde streng geheim zu halten. Bei Verlust oder unbefugte Nutzung ist ipCONN sofort in Kenntnis zu setzen. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch von Passwörtern Leistungen von ipCONN nutzen, hafte der Kunde gegenüber ipCONN auf Nutzungsentgelt und Schadenersatz.

 

12.13. Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des Empfängers, keine E-Mails mit Werbeinhalten zu versenden. Dies gilt insbesondere für massenhaft verbreitete E-Mails (sog. Spamming).

 

12.14. Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers vermieden wird. ipCONN ist in einem solchen Fall berechtigt, nach vorheriger Ankündigung den Zugriff durch den Kunden oder Dritte auszuschließen.

 

12.15. Soweit Daten vom Kunden an ipCONN übermittelt werden, stellt der Kunde selbstständig Sicherheitskopien her. Die Server von ipCONN werden regelmäßig sorgfältig gesichert. Im Fall eines dennoch eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server von ipCONN übertragen.

 

13. Wartungsleistungen

 

13.1. Gegenstand eines gesondert zu vereinbarenden Wartungsvertrages sind die in einem solchen Vertrag oder dessen Anlagen aufgeführten Hardwareprodukte, Softwareprodukte und Betriebssysteme sowie aller zukünftigen in den Vertrag ausdrücklich einbezogenen, vom Auftragnehmer erworbenen Hardwareprodukte, Softwareprodukte und Betriebssysteme.

 

13.2. Nicht in der Wartungsverpflichtung enthalten sind die Analyse und Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch höhere Gewalt, Feuer, Erdbeben, Hochwasser usw. oder durch Unfälle, Missbrauch oder unsachgemäße Bedienung entstanden sind. In gleicher Weise besteht keine Instandsetzungsverpflichtung, wenn Schäden durch Eingriffe, Wartungs- oder Reparaturarbeiten bzw. Änderungen von dritten Personen an den Geräten ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers durchgeführt wurden.

 

13.3. Ebenso sind solche Dienstleistungen nicht im Wartungsvertrag enthalten, die dadurch notwendig werden, dass Geräte unter Bedingungen betrieben werden, die nicht den Spezifikationen von ipCONN und/oder der Hersteller der Anlagen entsprechen (z.B. Netzschwankungen, Verschmutzungen, Abweichungen von den Aufstellungsbedingungen usw.). Das gleiche gilt bei der Verwendung von Zubehör und Verbrauchsmaterialien, die nicht den Spezifikationen der Anlagen entsprechen. Dies gilt auch für Dienstleistungen in Zusammenhang mit Schnittstellen-Problemen bei Anschluss von Fremdgeräten.

 

13.4. Der Kunde wird ipCONN auftretende Fehler, Änderungsnotwendigkeiten und sonstige, die Notwendigkeit von Wartungsmaßnahmen anzeigende Umstände unverzüglich mitteilen und sie bei Wartungsleistungen im Rahmen des Zumutbaren unterstützen. Hierzu gehört es insbesondere, ipCONN auf deren Anforderung schriftliche Mängelberichte vorzulegen und sonstige Daten und Protokolle bereitzustellen, die zur Analyse eines Fehlers oder in sonstiger Weise zur Vereinfachung der Wartungsleistungen geeignet sind.

 

14. Zahlungsbedingungen

 

14.1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Dienstleistungen durch ipCONN nach den hierfür jeweils angefallenen Arbeitseinheiten (AE) nach den jeweils aktuellen Zeittarifen abgerechnet. Eine Arbeitseinheit entspricht 15 Minuten. Neben den AE sind vom Kunden alle weiteren im Rahmen der Dienstleistung notwendig gewordenen Kosten und Auslagen, insb. Fahrt- und Materialkosten, zu erstatten.

 

14.2. Sofern der Kunde nicht am Bankeinzugsverfahren teilnimmt, hat die Zahlung des Rechnungsbetrages, rein netto, sofort nach Zugang der Rechnung zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum, wird für jede notwendige Mahnung eine Mahngebühr von EUR 15,00 durch ipCONN erhoben.

 

14.3. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist ipCONN berechtigt, nach vorheriger Mahnung und Ankündigung den Zugang des Kunden zu den vertragsgegenständlichen Diensten zu sperren und/oder die Internetseiten des Kunden aus dem Internet zu entfernen, bis die offene Forderung beglichen ist.

 

14.4. Kommt es zur vorzeitigen Vertragsauflösung kann die ipCONN sofort einen in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz verlangen, der in der Höhe den Gebühren bis zum Ablauf des Vertrages entspricht.

 

14.5. Das für die Leistungen und die Lieferung von Hard- und Software oder Dienstleistungen vereinbarte Entgelt umfasst nicht etwaig vereinbarte Installations-, Einweisungs- und Schulungsleistungen von ipCONN Das vertraglich vereinbarte Entgelt ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Übergabe oder Abnahme der Ware oder nach Leistung der Dienste fällig. Die Rechnungserstellung für das Web-Hosting erfolgt regelmäßig zu Beginn eines Quartals, für das die vertragsgegenständlichen Dienste zur Verfügung gestellt werden.

 

14.6. Soweit die Vertragsurkunde abgrenzbare Teilleistungen von ipCONN ausweist, so sind jeweils nach Erbringung der Teilleistung durch ipCONN Teilzahlungen auf das Gesamtentgelt gem. dem Anteil der Teilleistung an der Gesamtleistung fällig. Entgelte für laufende oder wiederkehrende Leistungen von ipCONN werden jeweils zum Monatsende abgerechnet und sofort fällig. Ist weder ein Festpreis noch ein Entgeltsatz vereinbart, gelten die betriebsüblichen Entgeltsätze von ipCONN.

 

14.7. Zeitentgelte sind auch für Reisezeiten zu zahlen. Reisekosten, Spesen, Nebenkosten etc. sind zusätzlich nach den betriebsüblichen Sätzen von ipCONN zu vergüten.

 

14.8. Alle Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Entgelte, die erst nach mehr als vier Monaten fällig sind, kann ipCONN mit einer Frist von 6 Wochen erhöhen soweit sie ihre betriebsüblichen Entgeltsätze wegen Steigerungen ihrer Lohn- Gremien- oder Warenbezugskosten oder Abgaben anpasst.

 

15. Herstellergarantien

 

Ist ipCONN nicht Hersteller eines Liefergegenstandes und bietet der Hersteller dem Kunden der ipCONN eine über die Gewährleistung hinausgehende Garantie, wird ipCONN den Kunden hierüber informieren und ihm auf dessen Wunsch die Garantieunterlagen aushändigen. Für die Erfüllung der Garantieleistung des Herstellers steht ipCONN nicht ein.

 

16. Gewährleistung

 

16.1. ipCONN gewährleistet, dass von ihr gelieferte Liefergegenstände bzw. durchgeführte Leistungen nicht mit Mängeln behaftet sind oder ihnen zugesicherte Eigenschaften nicht fehlen. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann die fehlerfreie Verwendbarkeit von Hardware und Software nicht zugesichert werden. ipCONN übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen der vom Kunden ausgewählten Software seinen Anforderungen genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

 

16.2. Soweit der Kunde Kaufmann ist, hat er jeden Liefergegenstand unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Ein Gewährleistungsanspruch besteht für den kaufmännischen Kunden nicht, wenn offensichtliche Mängel nicht spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Liefergegenstandes bzw. verdeckte Mängel umgehend nach ihrer Entdeckung schriftlich gegenüber ipCONN angezeigt werden.

 

16.3. Kann bei Überprüfung durch ipCONN ein Mangel nicht festgestellt werden oder stellt sich heraus, dass die Störung nicht von ipCONN zu vertreten ist, so trägt die Kosten der Prüfung der Kunde; dies gilt insbesondere bei Störungen, die auf Anwendungsfehler zurückzuführen sind.

 

16.4. Bleiben wiederholte Nachbesserungsversuche von ipCONN erfolglos und/oder bietet ipCONN keine fehlerfreien Neuprogrammversionen an, hat der Kunde Anspruch auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages.

 

16.5. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde

  • an dem Liefergegenstand unsachgemäße Reparaturen oder sonstige Arbeiten durchgeführt hat bzw. durchführen lassen hat;
  • während der Gewährleistungsfrist Datenträger, Betriebsmittel und anderes gerätespezifisches Zubehör verwendet, das nicht dem geforderten Qualitätsniveau des Herstellers des Liefergegenstandes entspricht, es sei denn der Kunde weist nach, dass der Mangel auf diese Maßnahmen nicht zurückzuführen ist;
  • fehlerhafte oder ungeeignete Stromversorgung hat, auf die sich der etwaige Mangel zurückführen lässt;
  • Wartungsmaßnahmen nicht durchführen lässt;

 

16.6. ipCONN leistet keine Gewähr für Schäden und Störungen, die auf natürliche Abnutzung und Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler, Brand, Blitzschlag, Explosion, Feuchtigkeit zurückzuführen sind. Die Gewährleistung entfällt auch, wenn Seriennummer, Typen-, Herstellerbezeichnungen oder andere den jeweiligen Liefergegenstand individualisierende Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht worden sind.

 

16.7. Soweit der Kunde Kaufmann ist , verjährt der Gewährleistungsanspruch in einem Jahr ab Ablieferung des Liefergegenstandes bzw. Leistungserbringung bzw. Abnahme, je nachdem, ob der Leistungsgegenstand kauf-, dienst- oder werkvertraglicher Natur ist.

 

17. Haftung und Haftungsbeschränkungen

 

17.1. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Benutzung der Dienste ausschließlich auf seine Gefahr erfolgt. Für eingeschränkte Verfügbarkeiten von Diensten, die durch technische Defekte oder zeitliche Überschneidung der Informationsverfügbarkeit aus Datenbanken entstehen, die nicht im Einflussbereich von ipCONN liegen, übernimmt ipCONN keine Haftung.

 

17.2. ipCONN übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass durch die Benutzung des Dienstes bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.

 

17.3. Weder die ipCONN noch deren Erfüllungsgehilfen haften für Schäden jeglicher Art, insbesondere nicht für Folgeschäden wie entgangene Gewinne, die dem Kunden im Rahmen der eigenverantwortlichen Benutzung der Dienste oder der Unmöglichkeit oder Erschwerung der Benutzung der Dienste oder als Folge der Verletzung einer Gewährleistungsverpflichtung entstanden sind.

 

17.4. ipCONN haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie beim Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen die eingetretenen Schäden abzusichern, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die Wiederbeschaffung verlorener Daten haftet ipCONN auch in diesen Fällen nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

 

17.5. Verletzt ipCONN schuldhaft wesentliche Vertragspflichten, ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden und der Summe nach auf 10.000,00 EUR.

 

17.6. Soweit der Kunde Unternehmer i.S.d. des § 14 BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, haftet ipCONN nicht für grobes Verschulden von Erfüllungsgehilfen, wenn diese vertragliche Nebenpflichten verletzt haben. Im Übrigen ist die Haftung für grobes Verschulden auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden und der Summe nach auf 10.000,00 EUR begrenzt..

 

17.7. Weitergehende Ansprüche gegen ipCONN sind ausgeschlossen, insbesondere wegen Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn, Verlust von Informationen oder Daten.

 

18. Eigentumsvorbehalt

 

18.1. ipCONN behält sich das Eigentum am Liefergegenstand bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche vor. Wenn der Wert aller Sicherungsrechte, die der ipCONN zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, ist der Kunde berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen.

 

18.2. Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt der ipCONN stehenden Leistungsgegegstände hat der Kunde ipCONN unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde trägt die Kosten der Abwehr solcher Zugriffe Dritter. Der Kunde hat ipCONN die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen Dritte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und erforderliche Unterlagen auszuhändigen.

 

18.3. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist ipCONN nach Mahnung und Fristsetzung zur Rückholung der Leistungsgegenstände berechtigt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme bzw. die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch ipCONN ist kein Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die ipCONN dies ausdrücklich erklärt hat oder das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet. ipCONN ist nach vorheriger Androhung berechtigt, den zurückgenommenen Liefergegenstand zu verwerten und sich aus dessen Erlös zu befriedigen.

 

18.4. Der Kunde ist verpflichtet, die im Eigentum von ipCONN befindliche Leistungsgegenstände gegen Verlust und Zerstörung zu versichern.

 

18.5. Bei Lieferungen ins Ausland wird der Kunde dafür Sorge tragen, dass für die ipCONN ein dem verlängerten Eigentumsvorbehalt entsprechendes Sicherungsrecht eingeräumt wird.

 

19. Gefahrübergang

 

19.1. Die Gefahr geht mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Transporteur auf den Kunden über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder ipCONN noch andere Leistungen, z.B. Versendung und Installation übernommen hat oder bei Rücksendung nach Mängelbeseitigung.

 

19.2. Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch ipCONN gegen Diebstahl, Bruch-, Transport , Feuer- und Wasserschaden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. ipCONN ist verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Kunden die Versicherung abzuschließen, die dieser verlangt. Transportschäden sind vom Kunden unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen anzuzeigen.

 

19.3. Verzögert sich der Versand infolge vom Kunden zu vertretender Umstände, so geht die Gefahr vom Tage der Versendungsbereitschaft auf den Kunden über.

 

20. Datenschutz

 

20.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die von ipCONN unterbreiteten Informationen als vertraulich. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages seine Daten bzw. Daten der von ihm benannten Ansprechpartner von ipCONN gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Die Weitergabe der Daten bedarf der vorherigen Genehmigung des Kunden.

 

20.2. ipCONN weist darauf hin, dass die Daten des Kunden im Rahmen einer Vertragsdurchführung an die an der Registrierung beteiligten Dritte übermittelt werden. Die Daten werden im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers einer Domain veröffentlicht, einschließlich einer Abfragemöglichkeit in so genannten Whois-Datenbanken.

 

21. Vertragsdauer / Kündigung

 

21.1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Verträge über die Dauer von 1 Jahr abgeschlossen, beginnend mit dem Datum des Beginns der Leistungserbringung durch ipCONN. Sofern keine Kündigung ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 3 Monate. Berechnungsgrundlage ist das Jahresquartal.

 

21.2. Eine Kündigung des Kunden muss spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Vertragsperiode schriftlich bei ipCONN eingereicht werden. Kündigungen sind zum Ablauf jeder Vertragsperiode möglich. Das Recht zur fristlosen Kündigung von Verträgen aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

21.3. Ausgenommen von dieser Regelung sind Verträge über den Abschluss von Standleitungsanbindungen an das Internet. Diese werden für eine Nutzungsdauer von 12, 24, 36 oder 60 Monaten abgeschlossen, beginnend mit dem Datum des Beginns der Leistungserbringung durch ipCONN oder deren Vertragspartner. Sofern keine Kündigung ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Eine Kündigung muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragsperiode schriftlich bei ipCONN eingereicht werden. Kündigungen sind zum Ablauf jeder Vertragsperiode möglich.

 

21.4. ipCONN ist zur fristlosen Kündigung der bestehenden Verträge berechtigt, soweit sich der Kunde mit der Zahlung fälliger Entgeltforderungen trotz wiederholter Mahnung in Verzug befindet.

 

21.5. Die Bedingungen in Ziffer 9 dieser Bedingungen und alle Verpflichtungen und Beschränkungen des Vertragspartners bleiben über die Laufzeit des Vertrages gültig.

 

22. Schriftform, salvatorische Klausel

 

22.1. Mündliche Erklärungen von Mitarbeitern von ipCONN und für ipCONN handelnden Dritten sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden. Änderungen und Ergänzung von Verträgen mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts bedürfen der Schriftform und müssen als solche auch ausdrücklich gekennzeichnet sein. Dies gilt insbesondere für Erklärungen von Mitarbeitern von ipCONN.

 

22.2. Sind einzelne Regelungen dieser Bestimmungen oder der individuell getroffenen Vereinbarungen unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung herbeizuführen, die dem beabsichtigten Erfolg am nächsten kommt und die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

 

23. Schlussbestimmung / Gerichtsstand

 

23.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

23.2. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen Lingen (Ems). Ansprüche des kaufmännischen Kunden müssen nach diesem Vertrag innerhalb eines Jahres nach ihrer Entstehung gerichtlich geltend gemacht werden, andernfalls sind sie verjährt.

 

 

Stand: August 2013